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Barrierefreiheit

Die NRW.Mobidrom GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite sevas.nrw.de und ihre Unterseiten: Die Internetseite sevas.nrw.de ist derzeit noch nicht mit allen technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-​Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-​Westfalen vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite weiter zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar sind:

  • Navigation via Tastatur nicht überspringbar
     
  • Darstellung der Subnavigation bei Erreichen via Tastatur
     
  • YouTube-​Videos
     
  • Cookiebot
     
  • Kontraste (diverse Elemente)
     
  • Seiten für leichte Sprache und Gebärdensprache fehlen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02. Oktober 2023 auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch die NRW.Mobidrom GmbH erstellt.

Weitere Informationen

  • Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
     
  • Barrierefreie-​Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-​Westfalen – BITVNRW
     
  • Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-​Westfalen
     
  • Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-​Westfalen

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-​Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-​Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

  • Sie können die Überwachungsstelle unter dieser E-​Mail kontaktieren: ueberwachung-​barrierefreie-it[a]mags.nrw
     
  • Hier finden Sie weitere Informationen zur Überwachungsstelle: Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-​Westfalen

Sollten Sie bei Ihren Hinweisen oder Anfragen zur Barrierefreiheit von sevas.nrw.de von uns keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-​Westfalen zugeordnet.


NRW.Mobidrom GmbH